Orientierungsprüfung, seit SoSe 2001 müssen Studierende nach § 51 (4) UG nach dem 2.Semester darüber orientiert werden, ob sie für ihr Studienfach geeignet sind. Geeignet ist, wer eine entsprechende Prüfung besteht. Etwas mehr dazu in UNiMUT 168.
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