Die Stuttgarter FaVeVe hat inzwischen genauere Informationen darüber, wie in Baden-Württemberg gerastert wird. Das BKA "begnügt" sich nämlich nicht nur mit den Daten unserer arabischen bzw. moslemischen KommilitonInnen [wie auch immer das erfasst wird...]! Seit Montag werden - zumindest an allen baden-württembergischen Universitäten - die Daten aller Studenten, deren Vornamen nicht eindeutig auf deutsche Staatsangehörigkeit schließen lassen, an das BKA gemeldet. Wer also zufälligerweise John, Thomas, Matthias oder Ali heißt, muss damit rechnen, demnächst unter der besonderer Fürsorge des Geheimdienstes zu stehen. Noch nicht geklärt ist, inwieweit auch die Studentenwerke und Krankenkassen Daten herausgeben müssen und ob auch Studentinnen im Visier der Fander stehen könnten.
Zumindest in Baden-Württemberg ist diese Aktion und alle in der Folge denkbaren Schritte durch Landesgesetz gedeckt. Da es sich um Terrorabwehr handelt, haben die Studierendenvertretungen nicht einmal in den Bundesländern, in denen es sie gibt, das Recht, zu erfahren (oder gar die Studierenden darüber zu informieren), wessen und welche Daten genau weitergeleitet werden und was damit geschieht. Die einzige Möglichkeit zu erfahren, was geschieht, dürfte darin bestehen, dass sich mögliche Betroffene an ihre Rektorate wenden. Jeder hat das Recht, zu erfahren, ob und welche Daten ans BKA weitergeleitet wurden. Hierfür genügt ein formloses Schreiben an das Rektorat der Hochschule. Letztere müsste dann in jedem Einzelfall beim BKA anfragen, ob Auskunft erteilt werden darf und den Studierenden anschließend entsprechend in Kenntnis setzen. Solange nicht zu viele Leute dies tun, haben sie sogar etwas Aussicht auf Erfolg dabei.
Nachtrag (11.10.01): Was eigentlich genau weitergeleitet wird, darüber wird offiziell natürlich nichts mitgeteilt, die Landesrektorenkonferenz hat nur in einer nichtssagenden Presseerklärung mitgeteilt, dass begabte Wissenschaftler und Studierende aus islamischen Staaten, die tolerant und weltoffen sind, heute genauso willkommen sind wie vor den Anschlägen und dass keine Polizeimannschaften in die Univerwaltungen marschieren, um die Studentenakten zu überprüfen. Womit fast sicher ist, dass die Akten definitiv geprüft werden (wenn auch nicht in der Univerwaltung), sonst hätte man ja klar und deutlich gesagt, sie würden nicht geprüft...
Nachtrag (11.10.2001): Aus Duisburg verlautete derweil, alle männlichen Studierenden würden rastergefahndet. Nicht nur deswegen unterstützt der dortige AStA zwei Studierenden bei einer Klage gegen den Datenrausch.
Dieser Artikel wurde zitiert am: 16.10.2001