Bei einem Treffen der StudiendekanInnen mit der Prorektorin für die Lehre am 23.April wurde den Versammelten Interessantes verkündet. So unter anderem, dass zukünftig bei der Einführung von Studiengängen darauf zu achten ist, dass ein und dieselbe Veranstaltung nicht für den BA und den herkömmlichen Magister- bzw. Diplomstudiengang zugleich angeboten werden kann. Und zwar deshalb, weil der BA per definitionem berufsqualifizierend ist und der Magister nicht.
Die Konsequenzen: kleinere Fächer wie Computerlinguistik können so vermutlich nicht beide Studiengänge gleichzeitig anbieten, und auch größere Fächer werden Probleme bekommen, zwei Studiengänge komplett parallel anzubieten. Man muss auch fragen, wie sich z.B. berufsqualifizierende Progammier-, Mathe- oder Grammatikurse von solchen unterscheiden, die nicht berufsqualifizierend ist. Das Ministerium wird sich hierüber aber sicher keine Gedanken gemacht haben, sondern vielmehr ein altes Ziel damit verfolgen: die Magisterstudiengänge flächendeckend durch BA- und MA-Studiengänge zu ersetzen.
Ein weiteres interessantes Informationhäppchen, das beim Treffen transpirierte ist aber auch, dass sich die Innenminister jüngst bei einem Treffen nicht darauf einigen konnten, wie BA- und MA-AbsolventInnen eingestellt werden können sollen. Derzeit also können AbsolventInnen der neuen per definitionem berufsqualifizierenden Studiengänge im öffentlichen Dienst nicht auf Einstellung hoffen, zumindest nicht für den gehobenden und höheren Dienst. Die Redaktion empfiehlt bis zur Entscheidung der Minister ein Diplom oder herkömmlichen Magister machen, denn dann hat man neben einem berufsqualifizierendem Abschluss auch einen, mit dem man in den öffentlichen Dienst gehen kann.
Heidelberg übrigens muss sich ranhalten in den Augen des Ministeriums -- bisher hat es die wenigsten Bachelor- und Masterstudiengänge in Baden-Württemberg. Doch wer meint, im Grunde könne man ja immerhin ganz viele tolle und auch wirklich berufqualifizierende Studiengänge planen: für Details der Prüfungsordnungen gibt es Eckwerte. Diese Eckwerte regeln, wie neue Studiengänge zu gestalten sind ("Stärkung der Entscheidungskompetenzen“ nennt man dieses Verfahren im Rahmen der "Hochschulautonomie“). Das Wissenschaftsministerium hat jetzt eine überarbeitete Fassung der Eckwerte für BA/MA-Studiengänge erlassen. Wichtige Änderung sind z.B., dass nun in allen BA-Studiengängen Abschlussarbeiten geschrieben werden müssen und dass der Zugang zum Masterstudium neben einem berufsqualifizierendem Abschluss von weiteren Zugangsvoraussetzungen abhängen soll (bisher: kann). Dieser Punkt ist allerdings nur die Umsetzung einer Entscheidungder KMK vom 14.12.01 .