In einem klandestinen Umlaufverfahren (das zum Beispiel an der Uni Heidelberg nicht bekannt wurde - vgl. Jobs p.d.) haben sich die Innenminister der Länder über die laufbahnrechtliche Einordnung der Bachelor/Master verständigt. Auf der Innenministerkonferenz im Juni wurde das Thema von der Tagesordnung genommen, aber nicht weiter publik gemacht, dass schon am 17.4. ein Beschluss dazu gefasst worden war. Und der sieht so aus:
Sämtliche FH-Abschlüsse (BA, Diplom und MA) und BA Uni werden in den gehobenen, die Uni-Abschlüsse MA und Diplom in den höheren Dienst aufgenommen. In Bayern gilt eine Sonderregelung: Bachelor (FH und Uni) wird in den mittleren Dienst eingestuft. Infos darüber, wie das vor allem die FH-Studis finden, gibt es bei der FH Münster .
Nach diesem Beschluss kann in den mittleren Dienst in Bayern, wer einen Bachelorabschluss gemacht hat. Im Rest der Republik kann in den gehobenen Dienst, wer an der Uni oder der FH einen Bachelorabschluss oder an der FH einen Diplom- oder Masterabschluss gemacht hat; in den höheren Dienst kann, wer an der Uni einen Diplom- oder Masterabschluss gemacht hat. Der gut verschwiegende Beschluss findet sich übrigens sehr verborgen beim Bremer Innensenator.
NACHTRAG (25.05.02): Auch Minister Frankenberg ist eher für eine Gleichbehandlung von FH- und Uni-Mastern, wie er in einer Presseerklärung am 22.5.02 erklärte. Der Minister erklärte aus diesem Anlass einmal mehr, dass BA/MA flächendeckend eingeführt werden sollten "gut für die Studierenden" sind. Zudem kämen sie den "Anforderungen der Arbeitgeber nach kürzeren Studienzeiten und stärkerem Berufsbezug entgegen". Und das gelte auch für den Öffentlichen Dienst.