Es ist kaum zu glauben: Obwohl die Dienstrechtsreform aus der fünften HRG-Novelle so halbherzig geraten ist, dass die alten Ordinarienherrlichkeit im Großen und Ganzen weiter blühen kann, haben Bayern, Thüringen und Sachsen gestern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Normenkontrollklage dagegen angestrengt -- geprüft werden soll offenbar, ob verhinderte Barone qua Verfassung weiterhin C3-, verhinderte Grafen weiterhin C4-Professuren bekommen dürfen müssen oder müssen dürfen. Oder so ähnlich. Noch schwerer zu glauben ist, dass unser MWK-Chef Frankenberg bei dieser Kapriole nicht dabei ist. Damit es keine Missverständnisse gibt: Wenn Karlsruhe HRG5 kippen sollte, müsste niemand dieser Hochschulreform mit der Kettensäge auch nur eine Träne nachweinen. Blöd ist nur, dass die Leute ausgerechnet die wenigen und zaghaften positiven Schritte abschießen wollen, zu denen sich Bulmahn hat durchringen können.
Damit auch ja niemand das Verhalten der Eliten bei ihrer Sorte Hochschuldeform versteht, hat der Vermittlungsausschuss ebenfalls gestern die sechste HRG-Novelle unverändert bestätigt, so dass es leicht sein könnte, dass der Bundesrat sie noch morgen verabschiedet. Während in PDS-Kreisen spekuliert wird, die Proteste in Nordrhein-Westfalen könnten die Länder von ihrem Nein abgebracht haben, liegt die Interpretation viel näher, dass endlich auch die letzten Herren aus München, Stuttgart, Wiesbaden oder Leipzig entdeckt haben, dass HRG6 ein echtes Geschenk der SPD an die Gebührenmeute ist, das sie, sollten sie im Herbst die Regierung übernehmen, so bestimmt nicht durchsetzen könnten. Wenn sie dann noch ein Schlupfloch entdeckt haben, das ihnen erlaubt, die im Gesetz geforderte verfasste Studierendenschaft (VS) zu unterlaufen, haben sie ja nun wirklich keinen Grund zum Neinsagen mehr.
Was sicher ein schlechtes Zeichen für uns ist...
Dieser Artikel wurde zitiert am: 27.07.2004, 16.02.2005, 16.02.2005