Verwaltung der Uni Heidelberg äußert sich zur Rückzahlung der 100 DM
Die Verwaltung der Uni Heidelberg reagierte schnell: Bereits wenige Tage, nachdem sie um Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Rückmeldegebühren gebeten hatten, erhielten die ersten Studierenden eine auf den 26.3. datierte Antwort der zuständigen Dezernentin für Studium und Lehre. Und schon am 27.3. trafen sich in Stuttgart die LeiterInnen der entsprechenden Stellen für studentische Angelegenheiten an den Universitäten, um u.a. wohl über die Rückzahlungsmodalitäten für die 100 DM zu sprechen. Es kann daher vermutet werden, dass es sich hierbei um eine Antwort handelt, die mit Stuttgart abgestimmt ist, d.h. so ungefähr auch für andere Städte gilt.
Fazit des Briefs: Es soll bald und ohne übermäßige Zicken gezahlt werden, ein Erlass des Ministeriums wird aber noch abgewartet. Derweil hat ein von Studierenden beauftragter Rechtsanwalt unsere Einschätzung, dass es mit Zinsen eher mau aussieht, Studierende anderer Hochschularten aber auf jeden Fall mal fordern sollen, bestätigt. Er empfahl, bei der Rückforderung eine Frist von einem Monat zu setzen; auf unseren Formularen ist dies nicht vorgesehen, angesichts der flotten Reaktion wenigstens der Heidelberger Verwaltung scheint das auch nicht nötig zu sein.
Es gibt übrigens Gerüchte, wonach das Land unsere Anregung aufgreifen und ein einheitliches Formblatt für die Rückzahlung auf die Uni-Homepages setzen will. Wir empfehlen weiterhin -- ohne Garantie -- das UNiMUT-Formblatt. Be the first to get back!
Nachtrag (08.04.04): Das Studisekretariat verkündet inzwischen auf seiner Homepage, dass die Rückmeldegebühren vom SS 1997 bis einschließlich WS 1998/99 auf Antrag zurückerstattet werden. Auch eine eigene Seite gibt es mit einem eigenen Rückmeldeformular der Verwaltung.