Auch Immatrikulationsgebühren werden erstattet
Mit Pressemitteilung Nr. 65/2003 vom 9. April 2003 teilt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit, dass nicht nur die Rückmelde-, sondern auch die Immatrikulationsgebühren zurückgezahlt werden -- und zwar an allen Hochschulen im Ländle. Angeblich jedoch nur bei Verwendung spezieller Formulare, die ab kommender Woche an den Hochschulen erhältlich sein sollen.
Die Uni Heidelberg beispielsweise hat aber bereits jetzt - das Vorbild des UNiMUT aufgreifend -- eine Seite mit Formular im Netz (das aber die Rückzahlung der Immatrikulationsgebühr ausschließt) und vermeldet ansonsten, man könne die Rückzahlung auch formlos beantragen. Die Redaktion verspricht -- bevor die ersten Leute dreimal eine Rückzahlung beantragen -- in dieser Frage Erkundigungen einzuholen und im UNiMUT aktuell bekannt zu geben. Im Folgenden dokumentieren wir die Frankenbergmeldung im Wortlaut, da sie im Ministerium noch nicht online zu haben ist:
Studierende, die 1997 und 1998 die Rückmelde- und Immatrikulationsgebühr in Höhe von 100 DM bezahlt haben, können diesen Betrag zurück fordern. Hierzu müssen sie entsprechende Formulare ausfüllen, die ab Anfang nächster Woche bei den jeweiligen Hochschulen erhältlich sind. Dies gilt auch bei bereits gestellten Rückzahlungsforderungen. Die Formulare liegen bei der Studierendenverwaltung aus und sind in der Regel auch im Internet abrufbar. Eine Rückerstattung kann ausschließlich über diese Formulare beantragt werden.
Die Erstattungspflicht ergibt sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG). Es hatte die Rückmeldegebühren am 19. März für verfassungswidrig erklärt. Die Rückerstattung erfolgt ohne Zinsen. Die Verjährungsfrist beginnt am 1. Januar 2004 und beträgt drei Jahre. Nicht zurückbezahlt werden Gebühren für Langzeitstudierende und die Beiträge für die Studentenwerke, da diese vom Urteil des BVerfG nicht berührt sind. Die Rückerstattung der Rückmeldegebühr erfolgt über den Gesamthaushalt des Landes. Die Etats der Hochschulen werden dadurch nicht belastet.
Nachtrag (14.4.04): das Studierendensekretariat der Uni Heidelberg arbeitet alle Anträge ab -- allerdings werden diejenigen, die die Anträge der Verwaltung nutzen, schneller abgearbeitet.