DSW warnt vor BAföG-Kürzungen durch Minijobs
Der UNiMUT dokumentiert eine Mitteilung des Deutschen Studentenwerks DSW vom 29. April 2003. Ein schönes Beispiel dafür, wie man mit Erleichterungen auf der einen Seite eine gute Publicity bekommt, um dann an anderer nicht so beachteter Stelle, das Geld zurück zu holen.
Studierende, die nach den Regelungen der neuen so genannten Minijobs arbeiten und zugleich BAföG empfangen, müssen mit Kürzungen der BAföG-Zahlungen rechnen. Das ist dann der Fall, wenn BAföG-Empfänger mehr als 360,88 Euro monatlich verdienen. "Für BAföG-Empfänger gilt also nicht die neue Obergrenze von 400 Euro, die monatlich ohne Abgaben für den Arbeitnehmer mit dem Minijob verdient werden dürfen", sagte der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Dieter Schäferbarthold. Wer trotzdem 400 Euro verdient, bekommt das BAföG um 30,71 Euro gemindert. Grund dafür ist, dass die Bundesregierung in diesem Jahr alle BAföG-Freibeträge -- und damit auch den Freibetrag vom eigenen Einkommen -- wegen der Haushaltslage nicht erhöht hat.
Auswirkungen können sich auch bei der Krankenversicherung ergeben. Studierende bis 25 Jahre sind meist über ihre Eltern familienversichert. Allerdings gilt das nur bis zu einer Verdienstgrenze von 400 Euro monatlich. Wer mehr verdient, muss sich selber versichern. Außerdem sollten alle Studierenden darauf achten, dass sie nicht mehr als 7.188 Euro im Jahr verdienen - inklusive BAföG-Zuschuss. Andernfalls entfallen das Kindergeld oder die Steuerfreibeträge für die Eltern. Alle Neuregelungen, die ab April 2003 für das Jobben neben dem Studium gelten, sind in dem aktuellen Flyer "Jobben" des DSW zusammengefasst.
Nach der 16. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks sind zwei Drittel aller Studierenden (67 %) während der vorlesungsfreien Zeit oder während des Semesters erwerbstätig. Ob die Zahl der jobbenden Studierenden weiter steige, werde die Auswertung der neuen Sozialerhebung zeigen, sagte Schäferbarthold -- die 17. Sozialerhebung startet im Mai/Juni 2003. Es werden rund 70.000 Fragebögen an deutsche und ausländische Studierende verschickt. Die Sozialerhebung zählt zu den wichtigsten bildungs- und hochschulpolitischen Planungs- und Entscheidungsgrundlagen in Deutschland.
Die Redaktion weist darauf hin, dass es wirklich löblich ist, wenn diejenigen, die einen Fragebogen bekommen, diesen sorgfältig ausfüllen und zurückschicken! Wer Fragen zum BAföG (oder anderen Bereichen der Studienfinanzierung) hat, kann auch in die wöchentliche BAföG- und Sozial-Sprechstunde der FSK kommen. Dieses Semester findet sie bis Ende Mai montags von 18.00 bis 20.00 Uhr statt.
Nachtrag (9.5.03): danach wird ein neuer Termin bekannt gegeben, nicht dass ihr denkt, nach Mai gibt es keine Sprechstunde mehr...)