TU 9, Telekom 0
...dass Frankenberg glaubt, Bachelor und Master seien für die technischen Fächer ein wahrer Segen, weil sie ihre IngenieurInnen dann schon nach drei Jahren ausspucken können, die technischen Hochschulen, die sich im TU9 genannten Konsortium zusammengeschlossen haben (eigentlich alle wesentlichen) in einer fast gleichzeitigen Presseerklärung mitteilen, dass sie eigentlich nur ungern Bachelors ins Leben entlassen würden und natürlich den Master (nach fünf Jahren Studium) als Regelabschluss haben wollen. Zwei der TU9-Mitglieder (Karlsruhe und Stuttgart) unterliegen übrigens dem MWK-Diktat -- es würde vielleicht ein klein wenig helfen, wenn sich Frankenberg dann und wann mit seinen Gefolgsleuten unterhalten würde, bevor er den Mund öffnet. Zu viel sollte mensch da aber auch nicht erwarten, denn wirklich klare Gedanken sind auch bei TU9 nicht zu finden.
...dass ihr nicht nur die Neuigkeiten vom UNiMUT, sondern auch die des URZ per RSS abonnieren könnt? Hättet ihr das schon vor einer Weile getan, hättet ihr erfahren, dass die Modem-Zugangsnummer des URZ (nämlich die 649720) auf der schwarzen Liste der Telekom gelandet ist. Das bedeutet, dass Studis, die sich extra zum Internet-Zock^[4bC zur Arbeit mit dem Internet am Wochenende einen XXL-Vertrag haben aufschwätzen lassen, in Zukunft (die Telekom probiert, diese Zukunft am 1.12. beginnen zu lassen, aber es bestehen begründete Zweifel, ob sie das hinkriegen wird) ganz normale, hässliche Gebühren für Verbindungen zu dieser Nummer bezahlen müssen, obs nun Tag des Herrn ist oder nicht. Zeit zu wechseln.
...dass ihr auch an der Uni Heidelberg 5000 Euro für einen akademischen Titel loswerden könnt? So viel kostet nämlich ein Master of Arts in American Studies, den ihr am Heidelberg Center for American Studies in einem Jahr machen könnt. Das Center -- es residiert abseits der Restuni in der weststädtischen Schillerstraße -- wird von der Uni-Pressestelle und dem Wissenschaftsminister als wegweisend verkauft. Das ist der Weg. Das Ziel sind 30000 Euro pro Jahr.
...dass die RNZ doch nicht die finale Informationsquelle ist? Bestimmt, aber ein schönes Beispiel für die Defizite war die Berichterstattung über das leider immer noch alljährliche Heldengedenken auf dem Bergfriedhof. Zwar hat das Blatt verzeichnet, dass die rechtsextreme Burschenschaft Normannia in diesem Jahr nicht mehr ihren Kranz für all die tapferen Landser, die für Führer und Lebensraum mordeten, neben die Kränze von Stadt und modernem Militär niederlegte, gerüchteweise, weil die Stadt sie recht bestimmt ausgeladen hatte. Nicht ausreichend gewürdigt war allerdings das ehrliche Bemühen von Seiten der Stadt, die Gruselveranstaltung doch ein wenig zum Gedenken an die Opfer und weniger zur Ehrung der Täter zu machen. Einen Ausdruck fand das einerseits in einem Kranz, der vom Zentralrat der deutschen Sinti und Roma beigetragen wurde, andererseits in der Rede von Bürgermeister Eckart Würzner, der immerhin Shoa und Massenmord erwähnte und nicht, wie Raban von der Malsburg 2002 Formulierungen vortrug, die sehr leicht als die Behauptung, Hitlers Wehrmacht habe Recht und Freiheit in der Welt verteidigt, zu interpretieren gewesen wären.
...dass es sein kann, dass einige Prüfungsordnungen auch in Heidelberg eigentlich nicht rechtmäßig sind? Zumindest einige Magister- und Diplomstudiengänge, denn nach der SPVO -- der "Verordnung des Wissenschaftsministeriums über den Rahmen für das Studium und die Prüfungen in universitärern Studiengängen (Studien- und Prüfungsverordnung - Universitäten - SPVO-Uni)" -- vom 3.April 2001 darf eine gewisse Anzahl an Prüfungsleistungen und Leistungsnachweisen in einem Studiengang nicht überschritten werden. Faustregel: ab 32 derartiger Leistungen wird es illegal. Dies wurde auch einem Tübinger BWL-Studi vom Verwaltungsgericht Sigmaringen bescheinigt, der nach dem Erbringen ausreichender Leistungsnachweise seinen Abschluss einklagen wollte. Allerdings wurde ihm dies dann verwehrt, da zwar die Prüfungsordnung nicht rechtmäßig sei, aber alle Tübinger BWL-Studis gleich ungerecht behandelt würden... In der zweiten Instanz klagt er jetzt auch ein Zeugnis ein und hat recht gute Erfolgsaussichten -- und das Land könnte einigen Ärger bekommen. Vor allem, wenn Studierende klagen, die mehr Leistungen erbringen mussten als die SPVO vorsieht und 1000 DM zahlen mussten...
Walter I. Schönlein
Dieser Artikel wurde zitiert am: 23.04.2005