Rektor demenziert eigenen Eilentscheid
Mit einer Pressemitteilung reagierte der Rektors am 8. April auf die Vorwürfe der FSK während der Erstsemesterbegrüßung bezüglich der Einführung von Gebühren für Latein- und Griechischkurse . Der Rektor bestätigt die Kritik der FSK, dass die Gebühren vor allem die Studierenden treffen, die während des Studiums Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen nachholen müssen.
Allen verwirrenden Formulierungen der Pressemitteilung um Studienpläne oder Studiervoraussetzungen zum Trotz wird deutlich, dass in Kursen, die das Studium den Studierenden erst abverlangt, zusätzliche Gebühren eingeführt werden. Es handelt es sich in den meisten Studiengängen übrigens um Zulassungsvoraussetzungen zu Prüfungen; wer die Voraussetzungen zum Studium nicht erfüllt, kann normalerweise gar nicht eingeschrieben werden. Doch seit wann müssen Rektorat oder Pressestelle sich in solchen Details auskennen ...
In der PM des Rektors vom 8.4. heißt es, die Regelung sei am 31. März "vom Rektor durch seinen Stellvertreter Prof. Roth beschlossen worden". Im Mitteilungsblatt des Rektors, das am 19.3. vom Rektor gezeichnet wurde, ist jedoch von einem Eilentscheid des Rektors vom 25.3. die Rede. Beides kann nicht gleichzeitig wahr sein. Besonders ungeschickt ist es, den 31.3. als Tag für den Eilentscheid zu nennen: Wenn es wirklich so sein sollte (bis zur amtlichen Bestätigung glauben wir besser der gedruckten Fassung des Mitteilungsblatts), dann drängt sich sofort die Frage auf, warum die Angelegenheit nicht einen Tag später im Senat (der am 1.4. tagte) hätte beraten und verabschiedet (oder abgelehnt) werden können. Das Rektorat verheddert sich dabei offensichtlich in Widerprüche und zeigt sein mangelndes Verständnis für demokratische Entscheidungsprozesse.
Also was ist nun Fakt? Wenn der 31.3. der Tag des Eilentscheids war, dann ist das Mitteilungsblatt falsch und damit die Gebühren nicht eingeführt. Wenn der 25.3. der Tag es Eilentscheids war, dann hat der Rektor sich in seiner Pressemitteilung geirrt, aber die Gebühren sind eingeführt. In jedem Fall bleibt rätselhaft, warum der Senat nicht zumindest, wie in der Verfahrensordnung der Universität vorgesehen, "unverzüglich" informiert werden konnte, zumindest per E-Mail. Wenn Heidelberg "Elite"-Uni wird oder das Marsiliuskolleg keine fertige Homepage hat, dann kann das auch der gesamten Uni per Email mitgeteilt werden. Das Fazit kann nur lauten: Irgendetwas stimmt nicht!
Unklar bleibt auch, was nun eigentlich am 19.3. war. Der UNiMUT empfiehlt Rektorat und Pressestelle in Zukunft eine gründliche Lektüre aller eigenen Veröffentlichungen vor derartigen Pressemitteilungen. Eine rechtsverbindliche Klärung, wer wann welchen Eilentscheid gefällt hat, scheint ebenso geboten. Zu klären ist auch, warum der Eilentscheid vom 25.3. - oder 31.3. - nicht am 1.4. im Senat bekannt gegeben werden konnte - egal, wer jetzt letztlich wann was entschieden hat: sowohl Rektor Eitel wie Prorektor Roth waren in dieser Sitzung anwesend und sollten sich zu diesem Zeitpunkt noch an ihre Eilentscheide erinnert haben können.
Ob nun Daten amtlicher Mitteilungsblätter im Nachhinein revidiert oder Entscheidungen aus rätselhaften Gründen nicht dem Senat selbst überlassen wurden: Beides zeugt von formalen Ungenauigkeiten und einer augenscheinlichen Geringschätzung, fast Umgehung, demokratischer Meinungsfindungs- und Entscheidungsprozesse. Der UNiMUT fordert mit Nachdruck die Beteiligung der zuständigen Gremien und insbesondere auch der Studierendenvertretung bei derartigen Entscheidungen. Durch die neuen Gebühren werden zahlreiche Studierende zusätzlich zu den Studiengebühren (500 Euro) und Verwaltungsgebühren (40 Euro) zur Kasse gebeten. Zur gleichen Zeit liegen etwa die Hälfte der Studiengebühren und die regulären Haushaltsmittel, die bisher für Latein und Griechisch da waren, noch ungenutzt auf den Konten der Universität. Da diese Mittel somit für die Institute und Fakultäten verfügbar sind, ist seitens des Mittelbaus oder der Professoren und Professorinnen nicht mit nennenswerten Protesten zu rechnen.
In diesem Zusammenhang wird ein weiteres Detail interessant: am 25. Januar hatte der Prorektor für Lehre und Kommunikation (sic!) der FSK ein Gespräch in der vorlesungsfreien Zeit, u.a. zum Thema Latein- und Griechischkurse, zugesagt. Inzwischen haben die Vorlesungen begonnen und der Prorektor hat bis heute keine Zeit gefunden -- vielleicht müssen vorher auch zu den anderen von der FSK vorgeschlagenen TOPs noch Entscheidungen getroffen werden ?
Die Studierenden und vermutlich auch die Lehrenden in diesen Kursen selbst wussten übrigens in der ersten Vorlesungswoche noch nichts von den Gebühren. Ebenso ist unklar, wie diese neuen Gebühren überhaupt eingetrieben werden sollen. Laut Gebührensatzung soll überwiesen werden - dürfen die Lehrenden dann Kontoauszüge kontrollieren? Oder wird man dafür extra Leute einstellen - z.B. aus Studiengebühren?
Auf die grundsätzliche Frage, warum der Senat immer weniger an Entscheidungen beteiligt wird, geht die Pressemiteilung des Rektors überhaupt nicht ein ein. Gerade hier gibt es jedoch entscheidendes zu klären - hoffentlich im Rahmen der hierfür vorgesehenen Entscheidungsstrukturen. Und nicht per Eilentscheid.