Dezernent Behrens, neben Studium und Lehre zuständig für Gebührenfragen, hat auch seine politischen Vorstellungen vom Studium und nach der ist ein Studium in der Regelstudienzeit auch nach Fachwechsel in Ordnung...
Von den Gebühren sähe Behrens daher auch gerne FachwechserInnen in der Regelstudienzeit befreit. Das LHGebG sieht das bekanntlich anders, es legt die Hochschulsemester für den Beginn der Zahlungspflicht zugrunde. Herr Behrens möchte oder kann in dieser Sache nicht öffentlich tätig werden (weil er sich dann mit dem Rektor anlegt?), wäre aber gerne bereit, Studierenden, die betroffen sind, Hinweise auf Anwälte zu geben, die tätig werden könnten. Ein Tip, den man aufgreifen könnte, denn Behrens, der in der Regel alle Prozesse der Uni gegen Studierende führt, gewinnt die meisten dieser Prozesse.
Ob mensch sich allerdings unbedingt von Behrens (vgl. UNiMUT der letzten Jahre, passim) beraten lassen will, steht auf einem anderen Blatt...