Ziemlich heimlich, still und leise hat Bundespräsident Roman Herzog gestern die HRG-Novelle unterschrieben. Dieser Schritt ist nicht ganz unumstritten, vor allem, weil das massiv in Länderangelegenheiten eingreifende HRG möglicherweise zustimmungspflichtig ist (vgl. "Wir scheißen auf euch, Studis" im UNiMUT 156) -- durch den Bundesrat wird das Gesetz gegenwärtig jedoch nicht kommen, da sich die Sozialdemokraten nach dem Streik im letzten Jahr darauf festgelegt hat, keiner Novellierung des HRG zuzustimmen, in dem nicht ein Verbot von Studiengebühren verfügt wird.
Die SPD hat eine Weile mit dem Gedanken gespielt, die Rechtmäßigkeit des präsidentialen Handzeichens durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Ob sie das noch tut, ist offen, die Statements der diversen FunktionärInnen sind da etwas widersprüchlich. Konsens ist nur, dass sich die SPD eigentlich nur noch über die Form des Gesetzgebungsprozesses ärgert, während sie sich mit dem Inhalt des Gesetzes intensiv angefreundet hat. Die Hessische Wissenschaftsministerin jedenfalls freute sich ehrlich, da nun auch der Weg frei ist für die Novellierung des Hessischen Universitätsgesetzes. Wohl eine weitere Warnung, dass auch unter Schröder den Studis nichts geschenkt werden wird. (Hinweis: Mehr Infos über das HRG bei uns ud in aus Gießen.)
Nachtrag (10.9.98): (Klarstellung durch Sebastian Kraft aus Marburg) Die Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) wäre in ihren kritischen Punkten (Stärkung des Uni-Präsidenten etc.) auch ohne die HRG-Novelle mit dem Bundesgesetz verträglich gewesen. Die Erleichterung der Ministerin über Herzogs Unterschrift hatte ihren Grund demnach wohl darin, dass das neue HRG die fortschrittliche und im neuen HHG gegen den Widerstand des SPD-Fraktionschefs und des Finanzministers verankerte Drittelparität im ^großen Senat (so unwichtig dieses Gremium in der Realität auch ist) ermöglicht.
Dieser Artikel wurde zitiert am: 14.01.1999