In der Sitzung der Fachschaftskonferenz ist der TOP "Neues von Dezernent Behrens" inzwischen fest in der Tagesordnung verankert, meist als einer der weniger erfreulichen. Vor allem die eigenwillig suggestiven Formulierungen des Dezernenten sorgen je nach dem für Verwirrung, Verwunderung oder Angst -- auf jeden Fall weiß mensch selten, woran mensch ist. Auch das Ministerium kam nun auf Nachfrage eines Studenten zum Ergebnis, daß ein von Herrn Behrens verschickter Hinweis "zwar in der gewählten offenen Formulierung nicht falsch [ist], bedauerlicherweise in seiner breiten, undifferenzierten Streuung aber zumindest irreführend".
Konkret ging es um die Mitteilung, die zahlreiche (evtl. sogar alle?) Lehramtsstudierende erhielten, wonach sie ein Schulpraktikum ablegen müssten. Dies sorgte bei einigen für Verwirrung, insbesondere, da die Fachstudienberatungen (mal wieder) nicht informiert worden waren. De facto aber müssen nur Studierende, die sich nach dem 30.9.97 immatrikuliert haben, dieses Praktikum absolvieren. Inzwischen (18.August) wurde das Merkblatt des Ministeriums vom 22.7.98 zum Erlaß vom 24.2.98, auf den sich der Text bezieht, auch an die betroffenen Institute verschickt, so dass ihr es dort einsehen können müsstet. Alternativ sollte der AK Lehramt das Merkblatt ab Ende der Woche auch online haben.