Nachdem in Sachen Trothahunni etwas mehr als ein Hoffnungsschimmer aus einem Mannheimer Gerichtssaal schimmerte (vgl. "Hunni ade?" f. im letzten UNiMUT), kam heute ein juristischer Dämpfer vom Verwahltungsgericht Karlsruhe. Dort hatten Studis aus Mannheim und Pforzheim gegen die Langzeitgebühren (den Straftausi) geklagt. Heute wurde ihre Klage abschlägig beschieden. Das Gericht fand, die Gebühren würden niemanden offensichtlich in seiner Berufswahl beeiträchtigen (die Kläger hatten eines ihrer Argumente auf die Berufsfreiheit aufgebaut), auch sei eine Verkürzung der Studienzeiten im öffentlichen Interesse, und mensch könne kaum ernstlich bezweifeln, dass die Strafgebühren hier ein taugliches Mittel seien.
Mehr zum Thema demnächst an dieser Stelle.
Nachtrag (27.9.98): Der Text des Urteils ist in Marburg online (etwas unformatiert, aber mensch kann es lesen)