Seit einiger Zeit „dürfen“ die Hochschulen sich ihre Studierenden zum Teil selber aussuchen. Manche Fächer, nämlich die, die einen NC und regelmäßig sehr viele Bewerbungen haben, müssen sogar dürfen. Das Verfahren der Auswahl heisst verwaltungsjuristisch „Eignungsfeststellungsverfahren“ (EFV) und wird im zuständigen Fakultätsrat und anschließend im Senat abgestimmt.
In der heutigen Sitzung des Senats der Uni Heidelberg sollte über das EFV für das Fach Politische Wissenschaft abgestimmt werden. Den FSK-VertreterInnen im Senat fiel bei der Durchsicht der Vorlagen auf, dass im Fakultätsrat eine andere Fassung abgestimmt worden war, als dem Senat vorlag. Strittig war der Passus: (§4.2) „Ein tätiges Engagement in einem der Politischen Wissenschaft nahestehenden Bereich wird mit einer Punktzahl zwischen 15 und 1 bewertet. Liegt kein anerkanntes Engagement vor, wird die Punktzahl 0 eingesetzt.“. Aus diesem Passus wird nicht klar, was das für Tätigkeiten gemeint sein könnten. Der zuständige Dezernet der Universitätsverwaltung meinte, dies liege im Entscheidungsrahmen des Instituts. Interessant war zudem jedoch, daß der Passus in der Fakultätsratssitzung, in der die Satzung für das EFV abgestimmt wurde, nicht vorgelegen hatte. Was genau in dieser Sitzung passierte, ist nicht mehr so genau zu rekonstruieren, es soll ein ziemliches Chaos geherrscht haben in dieser Sitzung. Der Dekan wußte jedoch zu berichten, daß auf einer eine Woche später einberufenen Sitzung des Fakultätsrats die vorliegende Fassung doch abgestimmt worden sei. Der fehlende Satz sei in der ersten Sitzung aufgrund eines Computerfehlers vergessen worden.
Doch selbst wenn die Satzung nicht so abgestimmt worden sei, wurde dann angeführt, sei die Verwaltung im Zugzwang, weil die Bewerbungen für nächstes Semester für Politische Wissenschaft bereits jetzt nach dem neuen (also erst heute zu verabschiedenden Papier) laufen. Vorschläge des Dekans der Fakultät für Physik, die Fassung nur vorläufig zu verabschieden, da es ungerecht sei, daß sich die studentischen Mitglieder im Fakultätsrat nicht dazu hätten äußern können, wiesen der Rektor und der zuständige Dezernent zurück. Dennoch war die anschließende Abstimmung deutlich: mit 14 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen ging das Papier zwar durch, aber die in solchen Themen gerne gesehene Einstimmigkeit kam doch nicht zustande. Beim letzten Eignungsfeststellungsverfahren hatte der Rektor einen eleganteren Weg gewählt: das EFV für einige Studiengänge am Institut für Übersetzung und Dolmetschen (IÜD) wurde - ohne je im Fakultätsrat beraten worden zu sein - vom „Senat der Uni Heidelberg per Eilentscheid des Rektors“ verabschiedet. Da war das heutige Vorgehen geradezu vorbildlich!