Zu dem gestrigen Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) über die grundsätzliche Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums bei gleichzeitiger Einführung von Gebühren für Langzeitstudenten erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Bildung und Forschung, Thomas Rachel, MdB, am 26.5.00:
Nachdem die Bundesregierung wegen des Widerstands in den eigenen, SPD-geführten Bundesländern nicht in der Lage war, das in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebene bundesweite Verbot von Studiengebühren durchzusetzen, haben sich jetzt die Kultusminister aller Länder auf eine pragmatische und tragfähige Lösung verständigt. Damit wird die Haltung der Union bestätigt, die bereits in der letzten Legislaturperiode eine bundesgesetzliche Regelung für die Einführung von Studiengebühren abgelehnt hatte und stattdessen die Regelungskompetenz bei den Bundesländern belassen wollte. Allerdings widerspricht die geplante Regelung eindeutig dem Wahlversprechen von Rot-Grün, ein Verbot von Studiengebühren durch ein Bundesgesetz einzuführen.
Jetzt kommt es darauf an, den Staatsvertrag vernünftig auszugestalten. Ich fordere die Ministerpräsidenten der Länder auf, darin festzuschreiben, dass die mit den Studiengebühren erzielten Einnahmen uneingeschränkt und vollständig den Hochschulen für eine bessere Personal- und Sachausstattung zur Verfügung gestellt werden. Es darf auf keinen Fall dazu kommen, dass die Gelder von den Finanzministern für andere Zwecke vereinnahmt werden.