Nach der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gefassten Beschlüssen gegen eine Strukturreform der Ausbildungsförderung (aber Erhöhung und Verbesserung - vgl. Unimut akutell vom 27.9.) und mit dem vorläufigen Verzicht der Bundesregierung auf ein verbindliches Studiengebührenverbot bleibt die Notwendigkeit mittelfristig an einer Neuordnung des Gesamtsystems der Bildungsfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland zu arbeiten. In diesem Zusammenhang hatte der Deutsche Bundestag hat am 6. Juli 2000 beschlossen:
„Um das Recht auf Bildung weiter zu stärken und den veränderten Lebensentwürfen junger Erwachsener besser gerecht zu werden,sieht der Deutsche Bundestag die Aufgabe, die verschiedenen Systeme, wie Steuerrecht, Unterhaltsrecht, Familienförderung und Bildungsfinanzierung weiter zu entwickeln und besser aufeinander abzustimmen.In diesem Zusammenhang geht es sowohl um die Erstausbildung wie um das lebensbegleitende Lernen und die Weiterbildung, die in unserer Gesellschaft einen immer größeren Stellenwert bekommen. Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Expertenkommission einzuberufen, die bis zum Ende der Legislaturperiode hierzu Vorschläge entwickelt.“
In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 25.10. stellte hat die bildungspolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion Maritta Böttcher folgende Frage an die Bundesregierung: „Wann wird die Bundesregierung eine Expertenkommission einberufen, die gemäß dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 6. Juli 2000 Vorschläge zur Weiterentwicklung und besseren Aufeinander-Ab-Stimmung von Bildungsfinanzierungs-, Familienförderungs-, Steuer- und Unterhaltsrechtssystem erarbeiten soll, und wer wird dieser Expertenkommission angehören?“
Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesministerium für Bildung und Forschung Wolf-Michael Catenhusen lautete: „Die Bundesregierung steht hierzu im Gedankenaustausch mit den Koalitionsfraktionen. Ergebnisse kann ich Ihnen heute nicht mitteilen.“