Studiendekane, so lernen wir von Trotha, sind die beste Vertetung der Studierenden, die es je gab, weit besser als jede verfasste Studierendenschaft. Starke Worte, vor allem, wenn der Studiendekan, wie im Juni 2000 in der Neuphilologischen Fakultät geschehen, vor allem nach stellenstrategischen Überlegungen ausgewählt und gegen den Stimmen der Studierenden durchgestimmt wird. (Dass der Kandidat zudem durch nicht immer ganz politisch korrekte Aussagen aufgefallen ist, macht die Sache nicht besser.)
Diese doch etwas skandalösen Vorgänge brachten die Studi-VertereterInnen im Fakultätsrat der Neuphil dazu, sich beim Rektor zu erkundigen, ob da wohl alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Die Antwort des Rektors fiel so dürftig aus, dass sich der Weg zur nächsthöheren Instanz unausweichlich schien; nach der Anfrage ans Ministerium passierte jedoch lange Zeit gar nichts. Erst neulich kam die Antwort aus dem Hause Trotha, die, angesichts ihrer Mischung aus Unkenntnis der Lage und furztrockenem Bürokratendeutsch durchaus eine Perle zeitgenössicher Bürokratenliteratur darstellt.
Zwischen den Zeilen lässt sich sehr gut erkenne, dass es dem MWF nicht so sehr um das Funktionieren der Gremien geht, sondern eher um ihr ordnungsgemäßes formalkorrektes Bestellen geht. Das Problem der Studierenden: ihnen geht es eigentlich gar nicht um die Formalia, sondern um die Arbeit im Gremium, die leider von der Motivation des Vorsitzenden abhängt, die Kommission einzuberufen und in seine Arbeit einzubinden. Dass die Kommission inhaltlich arbeiten soll, wird zwar in §25(4) UG suggeriert und von der Homepage des MWF wacker verkündet: "Um die Kompetenz der Studierenden im Bereich Lehre und Studium für die Hochschule zu nutzen, soll die Stimme der Studierenden in den 1995 eingerichteten Studienkommissionen, in den Fakultätsräten und im Senat stärker zur Geltung kommen", doch es scheint eher nicht darum zu gehen.
Der Fall hat eine weitere interessante Komponente, die dies verdeutlicht: seit einem Jahr ist eine Beschwerde beim Studiendekan (eingereicht noch beim Vorgänger des jetzigen Stelleninhabers) anhängig. Das Beschwerderecht nach §24(6) UG sieht vor, dass "jeder Studierende [...] das Recht [hat], den Studiendekan auf Mängel bei der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebs oder die Nichteinhaltung von Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung hinzuweisen und die Erörterung der Beschwerde in der zuständigen Studienkommission zu beantragen. Der Antragsteller ist über das Ergebnis der Beratung zu unterrichten". Die Studierenden hatten aus dieser Formulierung geschlossen, dass es 1. eine Beratung und 2. einen Brief geben müsse. Der Studiendekan ging davon aus, dass er eher nicht verpflichtet sei, Beschwerden in der Kommission zu befassen und Briefe zu schreiben. Die Rechtsabteilung der Uni hat ihm hierbei offenbar in Grundzügen Recht gegeben und eine genaue Lektüre des Textes zeigt: es ist nur die Rede von Briefen nach erfolgter Erörterung, nicht davon, dass sie stattfinden muss. Und wenn diese nicht stattfindet, dann kann es auch keinen Brief über sie geben... Der Unimut wird über die weitere Entwicklung in dem Fall berichten. In Bälde wird auch die Entscheidung im Petitionsverfahren erwartet: ein anderes Fakultätsmitglied hatte taktisch geschickter argumentierend seine Beschwerde bis in den Petitionsausschuss des Landtags gebracht.